PSYCHOTHERAPIE

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können psychotherapeutische Hilfe in Form von Kurzzeit- oder Langzeittherapie je nach Schwere der krankheitswertigen Störung (DSM-IV, ICD-10) erhalten. Ihre Eltern erhalten dazu in der Regel Bezugspersonengespräche. Die Notwendigkeit und die Form einer Therapie wird in den ersten fünf Sitzungen geklärt.

WICHTIG:
Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutische Behandlung ist rechtlich zulässig, wenn alle Sorgeberechtigten damit einverstanden sind. Wenn in Einzelfällen das Einverständnis eines Sorgeberechtigten nicht eingeholt werden kann, kann dieses durch eine Genehmigung des zuständigen Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtes ersetzt werden.

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
und begleitende Bezugspersonengespräche für privat und gesetzlich Versicherte